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FAHRZEUGE MIT PASSAGIEREN

FAHRZEUGE MIT PASSAGIEREN | AM HÄUFIGSTEN FRAGEN UND ANTWORTEN

source:https://ticaret.gov.tr/gumruk-islemleri/sikca-sorulan-sorular/bireysel/yolcu-beraberi-tasitlar


Frage:  Was bedeutet "im Ausland ansässig" sein?

Antwort: "Im Ausland ansässig sein" bedeutet, dass eine Person normalerweise außerhalb der Türkei wohnt und in den letzten 1 Jahr vor dem gewünschten Einreisedatum mindestens 185 Tage physisch im Ausland verbracht hat.

Frage:  Sind 185 Tage im Ausland ausreichend, um als "im Ausland ansässig" zu gelten?

Antwort: Nein. Es ist erforderlich, dass die Person ihren Wohnsitz im Ausland hat. Bürger, die auf Schiffen arbeiten, vorübergehend auf Baustellen tätig sind oder in Hotels übernachten, gelten nicht als "im Ausland ansässig", auch wenn sie in den letzten 1 Jahr 185 Tage im Ausland verbracht haben, da sie keinen Wohnsitz im Ausland haben.

Frage:  Wie wird die Berechnung der 185 Tage durchgeführt?
Antwort: Die Berechnung der 185-tägigen Anforderung für die ausländische Residenz erfolgt anhand der Ein- und Ausreiseregistrierungen im Reisepass, die von der Generaldirektion für Sicherheit bezogen werden. Die Pass- oder Ausweisinformationen werden in das System eingegeben, und das System berechnet die Aufenthaltsdauer in der Türkei und im Ausland rückwirkend 1 Jahr (365 Tage) bis zum gewünschten Einreisedatum. Die folgende Tabelle veranschaulicht die Berechnung:

Ausreisedatum aus der Türkei | Einreisedatum in die Türkei | Aufenthaltsdauer im Ausland | Verkehrsmittel
07.03.2018 | 05.06.2018 | 90 | Flugzeug
15.09.2018 | 14.12.2018 | 90 | Zug
21.01.2019 | 07.03.2019 | 45 | Straße
Gesamtaufenthaltsdauer im Ausland: 225 Tage


Frage: Wo kann man Ein- und Ausreiseinformationen abrufen?

Antwort: Unsere Bürger können Informationen über ihre Ein- und Ausreisevorgänge mit ihren türkischen Pässen über den Dienst "Wohnsitz im Ausland abfragen" auf www.turkiye.gov.tr, der elektronischen Regierungsplattform, einsehen. Darüber hinaus können Personen die Aufenthaltsdauer im Ausland anhand der Ein- und Ausreisedaten in ihren Pässen berechnen.

Frage: Können Personen, die im Ausland in Rente gegangen sind, ein Fahrzeug ohne 185 Tage im Ausland zu verbringen, in die Türkei einführen?
Antwort: Personen, die im Ausland in Rente gegangen sind und nach ihrem Rentenbeginn zum ersten Mal ein in ihrem Besitz befindliches Kraftfahrzeug in die Türkei einführen, müssen nicht die Anforderung von 185 Tagen Aufenthalt im Ausland erfüllen.

Frage: Gibt es Einschränkungen hinsichtlich des Landes, aus dem das Fahrzeug importiert werden kann?
Antwort: Das Fahrzeug muss im Land des Wohnsitzes registriert sein. Allerdings können Personen, die in Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Freihandelsabkommens ansässig sind, ihre in anderen Mitgliedstaaten dieser Organisationen registrierten Fahrzeuge ebenfalls einführen. Zum Beispiel kann eine Person, die in Deutschland ansässig ist, ein in Frankreich gekauftes Fahrzeug vorübergehend in die Türkei einführen.

Frage: Kann eine Person, die in der Türkei lebt und die Bedingung der ausländischen Wohnsitz nicht erfüllt, ein in Georgien gekauftes Fahrzeug für 2 Jahre in der Türkei nutzen?

Antwort: Personen, die in der Türkei leben und die Bedingung der ausländischen Wohnsitz nicht erfüllen, haben nicht das Recht, ein Fahrzeug aus dem Ausland einzuführen. Einige Websites und Autohäuser bieten falsche Informationen an, die besagen, dass Bürger luxuriöse Fahrzeuge aus dem Ausland zu niedrigen Preisen in die Türkei einführen können. Diese Behauptungen sind betrügerisch und stehen im Widerspruch zur Zollgesetzgebung. Unrechtmäßige Nutzungen dieser Art werden von den Behörden erkannt und mit Strafen belegt, und die Fahrzeuge werden aus dem Land ausgeführt.

Frage: Wie lange beträgt die Dauer, die für Fahrzeuge im Rahmen von touristischen Annehmlichkeiten gewährt wird?
Antwort: Türkische Staatsbürger, Doppelstaatsbürger oder Personen mit einer Blauen Karte (einschließlich Rentner) mit Wohnsitz außerhalb der Türkei können ihre Fahrzeuge bis zu 730 Tage in der Türkei behalten.

Frage: Gilt die 730-Tage-Regelung auch für Fahrzeuge ausländischer Staatsangehöriger?
Antwort: Die Zeitspanne, die ausländischen Staatsangehörigen gewährt wird (mit Ausnahme von Inhabern der Blauen Karte), darf nicht länger sein als ihr Aufenthalt in der Türkei. Personen ohne Aufenthaltserlaubnis erhalten 90 Tage Aufenthalt innerhalb von 180 Tagen. Der Aufenthalt für Fahrzeuge kann nicht länger sein als 90 Tage, wenn der georgische Staatsangehörige, der über den Sarp-Grenzübergang in die Türkei einreist, nur einen Ausweis besitzt. Die Aufenthaltserlaubnis in der Türkei berechtigt ausländische Staatsangehörige zur Nutzung ihrer Fahrzeuge für den Zeitraum, der in der Aufenthaltserlaubnis festgelegt ist, jedoch nicht länger als 730 Tage.

Frage: Welche Dokumente müssen bei der Einfuhr von Waren und Fahrzeugen für persönlichen Gebrauch oder für den gewerblichen Transport von Personengütern vorgelegt werden?
Antwort: Das Eigentumsdokument des Fahrzeugs (sofern das Fahrzeug nicht im Besitz der einführenden Person ist, ist ein gültiges Vollmachtsschreiben oder ein Mietvertrag erforderlich), der Führerschein des einführenden Fahrers, eine gültige Versicherungspolice für das Fahrzeug in der Türkei, der Reisepass der Person (offizielle Identität entsprechend dem Herkunftsland) und eine vom Konsulat oder der Botschaft beglaubigte türkische Übersetzung der Rentenurkunde für Rentner, die im Ausland leben. Für die Einfuhr von Fahrzeugen im Besitz juristischer Personen ist der Nachweis erforderlich, dass die einführende Person Anteilseigner oder Mitarbeiter des Unternehmens ist, der durch einen notariell beglaubigten türkischen Übersetzungsnachweis oder eine vom Konsulat oder der Botschaft beglaubigte türkische Übersetzung belegt wird.

Frage: Was ist eine Voranmeldung (Taşıt Önbeyan)?
Antwort: Personen, die im Ausland wohnen, können vor ihrer Reise Informationen zu sich selbst und ihren Fahrzeugen von ihrem Mobiltelefon, Tablet oder Computer aus an den Zollgrenzübergängen übermitteln. Mit der Anwendung "Taşıt Önbeyan" können die Grenzverfahren schneller und reibungsloser durchgeführt werden. Die Wartezeit an den Grenzübergängen wird minimiert.

Frage: Wird das Fahrzeug im Rahmen der touristischen Annehmlichkeiten im Reisepass vermerkt?
Antwort: Fahrzeuge, die im Rahmen der touristischen Annehmlichkeiten eingeführt werden, werden im Reisepass vermerkt, und die Zeitspanne für den Stempel wird abgezogen.

Frage: Sind Gebühren an die Zollverwaltung für diese Verfahren zu entrichten?
Antwort: Es fallen keine Gebühren für diese Verfahren bei der Zollverwaltung an.

Frage: Können Personen, die in der Türkei leben und keine ausländische Aufenthaltserlaubnis haben, temporäre Fahrzeuge aus dem Ausland einführen?
Antwort: Personen, die in der Türkei leben und keine ausländ

Frage: Kann eine in der Türkei ansässige Person das Fahrzeug nutzen, das von ihren Verwandten/Freunden/Ehegatten, die im Ausland leben, eingeführt wurde?
Antwort: Fahrzeuge, die im Rahmen der Touristenregelungen eingeführt werden, können von Personen genutzt werden, die in der Türkei ansässig sind oder die sich im Zollgebiet der Türkei befinden. Das Fahrzeug kann jedoch nicht von Personen genutzt werden, die in der Türkei ansässig sind und keinen Anspruch auf das Fahrzeug haben. In einem solchen Fall werden sowohl dem Fahrzeugeigentümer als auch den nicht berechtigten Personen gemäß Artikel 238 des Zollgesetzes Nr. 4458 separate strafrechtliche Maßnahmen auferlegt. Das Fahrzeug wird aus der Türkei ausgeführt.

Frage: Wer darf das Fahrzeug nutzen, das im Rahmen der Touristenregelungen eingeführt wurde, abgesehen vom Berechtigten (Eigentümer oder die Person, die das Fahrzeug per Vollmacht eingeführt hat)?

Antwort: Das im Rahmen der Touristenregelungen vorübergehend eingeführte Fahrzeug kann von der Ehefrau, dem Ehemann, den Eltern und den Kindern des Berechtigten, sofern sich ihr Wohnsitz außerhalb des Zollgebiets der Türkei befindet, ohne die Anwesenheit des Berechtigten selbst genutzt werden. In diesem Fall muss der Fahrzeugbesitzer nicht im Fahrzeug anwesend sein. Das Fahrzeug darf jedoch nicht von anderen Personen, einschließlich Eltern, Ehegatten und Kindern, genutzt werden, wenn der Fahrzeugbesitzer in der Türkei bleibt.

Frage: Kann eine in der Türkei ansässige Person ein Fahrzeug in den Namen einer anderen Person einführen?
Antwort: Es ist möglich, dass ein Fahrzeug von einer in der Türkei ansässigen Person in den Namen einer anderen Person eingeführt wird. Wenn jemand ein Fahrzeug in Vertretung einer anderen Person einführt, müssen beide die Bedingungen des Aufenthalts außerhalb des Zollgebiets der Türkei für 185 Tage und der Berechtigung erfüllen. Bei der Einfuhr von Fahrzeugen, die in Vertretung eingeführt werden, muss bei der Einreise eine gültige Vertretungsurkunde vorgelegt werden.

Frage: Können Fahrzeuge, die im Namen eines Unternehmens registriert sind und sich im Ausland befinden, von einer Person in die Türkei eingeführt werden?
Antwort: Fahrzeuge, die im Namen eines ausländischen Unternehmens registriert sind, dürfen nur von Mitarbeitern oder Gesellschaftern des ausländischen Unternehmens in die Türkei eingeführt werden.

Frage: Welche Dokumente gelten als Vertretungsurkunde?
Antwort: Von der Botschaft, dem Konsulat oder einem Notar beglaubigte Vertretungsurkunden, Ein schriftlicher Vertretungsvertrag zwischen der Person, die das Fahrzeug eingeführt hat, und dem Eigentümer des Fahrzeugs, der von den Zollbehörden genehmigt wurde, Inoffizielle Dokumente, die von den zuständigen Behörden des Landes beglaubigt wurden, in dem die Personen ihren Wohnsitz haben, Dokumente, die von Automobilvereinigungen von Ländern, die Mitglieder des Internationalen Tourismusverbands (AIT) und der Internationalen Automobilföderation (FIA) sind, ausgestellt wurden, Genehmigte Vertretungsurkunden, die die Unterschrift und Genehmigung des Eigentümers oder des Vorstands einer Automobilfirma oder einer anderen juristischen Person tragen, Dokumente wie Mietverträge für Fahrzeuge, die gemietet wurden.

Frage: Kann eine in der Türkei ansässige Person das Fahrzeug, das ihrem im Ausland lebenden Verwandten/Freund/Ehegatten gehört, auch per Vollmacht in die Türkei einführen?
Antwort: Es ist nicht möglich, dass eine in der Türkei ansässige Person das Fahrzeug, das einer anderen Person gehört und sich im Ausland befindet, selbst mit Vollmacht vorübergehend einführt.

Frage: Können ausländische Ehepartner, die in der Türkei ansässig sind, Fahrzeuge einführen?
Antwort: Damit ein ausländischer Ehepartner ein Fahrzeug aus dem Ausland einführen kann, muss er sich mindestens 185 Tage im Ausland aufgehalten haben. In den Zollregelungen im Rahmen der Touristenregelungen ist die Staatsangehörigkeit einer Person nicht von Bedeutung. Es wird berücksichtigt, ob die Person im Ausland ansässig ist.

Frage: Können Personen, die ihre türkische Staatsbürgerschaft abgelegt haben oder doppelte Staatsbürgerschaften besitzen, ein Fahrzeug im Rahmen der Touristenregelungen einführen?
Antwort: Die Möglichkeit, ein Fahrzeug im Rahmen der Touristenregelungen einzuführen, hängt nicht von der Staatsbürgerschaft ab. Es reicht aus, im Ausland ansässig zu sein.

Frage: Können Fahrzeuge, die im Namen ausländischer Unternehmen registriert sind, in der Zentrale/Filiale/Niederlassung in der Türkei für Geschäftszwecke genutzt werden?
Antwort: Fahrzeuge, die im Rahmen der Touristenregelungen eingeführt wurden, dürfen nicht für betriebliche Zwecke in der Zentrale/Filiale/Niederlassung in der Türkei genutzt werden. Das Fahrzeug kann nur vom Einführenden und seinen ausländischen Ehepartnern oder Verwandten genutzt werden.

Frage: Können Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft mehrere Fahrzeuge einführen?
Antwort: Gemäß den vorübergehenden Einfuhrbestimmungen kann nur ein ausländisches Fahrzeug für den persönlichen Gebrauch in die Türkei eingeführt werden. Ein- und Ausreisen mit türkischen und ausländischen Pässen werden zusammen betrachtet.

Frage: Können Anhänger oder motorlose Wohnmobile zusammen mit dem Fahrzeug eingeführt werden?


Frage:  Kann der Zeitraum im Ausland als Zeitspanne ohne Fahrzeug berücksichtigt werden, wenn man ohne Fahrzeug aus dem Ausland ausreist?
Antwort: Wenn Sie ohne das Fahrzeug zu den Zollbehörden zu bringen, im Ausland ausreisen, läuft die Zeit für das Fahrzeug weiter.

Frage: Wie lange kann ein Fahrzeug vorübergehend beim Zoll oder im Pfandparkhaus abgegeben werden?
Antwort: Fahrzeuge, die beim Zoll oder im Pfandparkhaus abgegeben werden, können bis zu 3 (drei) Monate unter zollamtlicher Aufsicht verbleiben. Es kann eine Verlängerung dieser Frist um weitere 3 Monate beantragt werden, sofern keine straf- oder verwaltungsrechtlichen Untersuchungen oder Ermittlungen hinsichtlich dieser Fahrzeuge stattfinden und sie nicht abgeholt oder eine Verlängerung beantragt wird.

Frage: Kann ein Fahrzeug im Rahmen der touristischen Erleichterungen in die Türkei eingeführt und beim Zoll zurückgelassen werden?
Antwort: Ein Fahrzeug kann auf Antrag beim nächsten Zollamt beim Zoll zurückgelassen werden. Sofern rechtliche Steuern und Strafen für das Fahrzeug anfallen, müssen diese bezahlt werden.

Frage: Kann ein im Rahmen der touristischen Erleichterungen importiertes Fahrzeug in der Türkei verkauft werden?
Antwort: Ein unter den touristischen Erleichterungen temporär importiertes Fahrzeug, ob in der Türkei ansässig oder nicht, darf nicht an Dritte verkauft werden.

Frage: Kann ein Fahrzeug, das die gesamte Zeit im Ausland verbracht hat, ohne 185 Tage Auslandsaufenthalt, von einem Bevollmächtigten (Ehepartner/Kinder/Eltern/Freund) des Fahrzeugeigentümers in die Türkei zurückgebracht werden?
Antwort: Um ein Fahrzeug wieder bevollmächtigt in die Türkei zurückzubringen, muss das Fahrzeug mindestens 185 Tage im Ausland verbracht haben.

Frage: Was passiert, wenn die Versicherung des Fahrzeugs in der Türkei nicht gültig ist?

Antwort: Bei der Einreise in die Türkei ist eine gültige Versicherungspolice erforderlich. Wenn keine Versicherungspolice vorhanden ist oder sie in der Türkei nicht gültig ist, kann eine Versicherungspolice am nächsten Zollamt ausgestellt werden.

Frage: Welche Verfahren sind erforderlich, wenn ein Fahrzeug bei der Ausreise mitgenommen oder beim Zoll abgegeben wird?
Antwort: Der Datensatz des Fahrzeugs im Computer wird geschlossen und der Stempel "Fahrzeug vorhanden" im Reisepass wird ungültig gemacht.

Frage: Wo finde ich Informationen zur entsprechenden Gesetzgebung?
Antwort: Informationen zur Gesetzgebung finden Sie unter https://www.ticaret.gov.tr/gumruk-islemleri/mevzuat/tebligler/gecici-ithalat.

Frage: Was sind der Temporary Entry Permit for Foreign Vehicles (YTGGK) und das Temporary Entry Form for Foreign Vehicles (YTGGF)?
Antwort: YTGGK steht für Temporary Entry Permit for Foreign Vehicles und bezieht sich auf ein Dokument, das von autorisierten Bürgschaftsunternehmen ausgestellt wird und nur für die Türkei gültig ist. YTGGF steht für Temporary Entry Form for Foreign Vehicles und ist ein Dokument, das von den Zollbehörden ausgegeben wird und ebenfalls nur für die Türkei gültig ist.

Frage: Können ausländische Staatsbürger, die in die Türkei kommen, um zu arbeiten oder zu studieren, temporär Fahrzeuge in die Türkei einführen und diese im Straßenverkehr anmelden?
Antwort: Ja, ausländische Staatsbürger, die aus einem bestimmten Grund in die Türkei kommen (z.B. zum Arbeiten oder Studieren), können eine vorübergehende Einfuhrerlaubnis für ihre im Ausland registrierten Fahrzeuge beantragen. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Frage : Welche Dokumente werden benötigt, um YTGGK oder YTGGF zu erhalten?

Antwort: Um einen temporären Einfuhrvermerk (Yabancı Taşıtlar Geçici Giriş Karnesi) oder ein temporäres Einfuhrformular (Yabancı Taşıtlar Geçici Giriş Formu) zu erhalten, muss man ausländischer Staatsangehöriger sein. Diese Personen müssen je nach ihrer Situation eine Aufenthaltserlaubnisbescheinigung von der Generaldirektion für Migration des Innenministeriums zusammen mit folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Arbeitserlaubnisbescheinigung für diejenigen, die in der Türkei arbeiten,
  • Studienbescheinigung für Studenten, die an einer Schule eingeschrieben sind,
  • Rentenbescheinigung für Rentner, die ihre Rente aus dem Ausland beziehen.


Frage  : Was bedeuten die Kennzeichen MA-MZ?

Antwort: Die Kennzeichen MA-MZ beziehen sich auf die Kennzeichen, die vom Generaldirektorat der Polizei des Innenministeriums für Fahrzeuge vergeben werden, die vorübergehend im Rahmen von YTGGK oder YTGGF importiert werden.

Frage : Gibt es eine Altersbeschränkung für Fahrzeuge, die mit MA-MZ-Kennzeichen eingetragen werden?

Antwort: Es gibt keine Altersbeschränkung für Fahrzeuge, die mit MA-MZ-Kennzeichen eingetragen werden.

Frage  : Gibt es eine Beschränkung für das Kaufdatum von Fahrzeugen, die mit MA-MZ-Kennzeichen eingetragen werden?

Antwort: Fahrzeuge, die mit MA-MZ-Kennzeichen eingetragen werden, können vor oder nach dem geplanten Beginn der Arbeit oder des Studiums im Ausland registriert sein.

Frage : Wie lange dürfen Fahrzeuge mit MA-MZ-Kennzeichen im Land bleiben?

Antwort: Fahrzeuge, die unter diese Regelung fallen, erhalten eine Laufzeit von bis zu 2 Jahren, abhängig von der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis oder der Studiendauer.

Frage  : Wo beantragt man die Verlängerung der Laufzeit von Fahrzeugen, die unter YTGGK oder YTGGF importiert wurden?

Antwort: Um die Laufzeit von Fahrzeugen, die unter YTGGK oder YTGGF importiert wurden, zu verlängern, müssen die Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis oder anderer erforderlicher Unterlagen vorliegen. Die Anträge sollten entweder über eine Bürgschaftsorganisation für Fahrzeuge, die mit dem Yabancı taşıtlar geçici giriş karnesi eingeführt wurden, oder direkt bei der Zollverwaltung für Fahrzeuge, die mit dem Yabancı taşıtlar geçici giriş formu eingeführt wurden, gestellt werden.

Frage  : Unter welchen Bedingungen werden Anträge auf Verlängerung der Laufzeit von Fahrzeugen unter YTGGK oder YTGGF akzeptiert?

Antwort: Die Laufzeit der Fahrzeuge wird verlängert, wenn die Fahrzeughalter nachweisen können, dass ihre vorübergehende Einfuhrgenehmigung fortbesteht. In diesem Fall kann die Laufzeit jedoch nicht mehr als 24 Monate betragen.

Frage : Was ist zu tun, wenn Anträge auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis noch ausstehen?

Antwort: Wenn Anträge auf Verlängerung der Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis noch nicht bearbeitet wurden, müssen Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihrer Genehmigung zusammen mit Nachweisen, dass die Ergebnisse der offiziellen Anträge auf Verlängerung noch ausstehen, bei der Bürgschaftsorganisation oder der relevanten Zollbehörde einen Antrag auf Verlängerung der Laufzeit stellen.

Frage 70: Was ist zu tun, wenn die Person, die ein Fahrzeug unter YTGGK oder YTGGF eingeführt hat, die Arbeit aufgibt oder ihr Studium abschließt?

Antwort: Personen, die ein Fahrzeug unter YTGGK oder YTGGF eingeführt haben, müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses oder Studiums oder nach Beendigung ihres Aufenthalts im Land an die Zollbehörde wenden, um das Fahrzeug außer Landes zu bringen, zu übertragen oder aufzugeben. Andernfalls wird gemäß Artikel 238 des Zollgesetzes Nr. 4458 eine Geldstrafe verhängt, und das Fahrzeug wird außer Landes gebracht.

Frage : Wie viel kostet die Bearbeitung von Fahrzeugen im Rahmen von YTGGK oder YTGGF bei der Zollverwaltung oder im Pfandleihhaus?

Antwort: Es fallen keine Gebühren für diese Verfahren an, die vom Ministerium für Handel durchgeführt werden. Es können jedoch Gebühren von der Bürgschaftsorganisation erhoben werden. Informationen zu diesen Gebühren finden Sie auf der Website der Bürgschaftsorganisation (www.turing.org.tr).

Frage: Wer darf Fahrzeuge, die unter YTGGK oder YTGGF eingeführt wurden, in der Türkei außer dem Fahrzeughalter verwenden?

Antwort: Fahrzeuge, die unter YTGGK oder YTGGF eingeführt wurden, können in der Türkei nur vom Ehepartner oder den Abkömmlingen (Eltern, Ehepartner und Kinder) des Fahrzeughalters oder von Personen, die vom Fahrzeughalter in einem Arbeitsverhältnis als Fahrer angestellt wurden und in der Türkischen Zollzone ansässig sind, verwendet werden. Die Namen dieser Personen müssen im Verkehrszulassungsdokument aufgeführt sein.

Frage : Kann ein Fahrzeug, das unter YTGGK oder YTGGF eingeführt wurde, an eine andere ausländische Person verkauft werden?

Antwort: Fahrzeuge, die vorübergehend im Rahmen von YTGGK oder YTGGF eingeführt wurden, können nur an eine andere Person übertragen werden, die das Recht zur vorübergeh


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